Willkommen beim BCG –
Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.

Sie erhalten hier Informationen über den aktuellen Stand „in Sachen Contergan“ und die gesamte Historie des größten Pharmazie-Skandals in der Bundesrepublik Deutschland. Mit den Inhalten wollen wir für die Nachwelt ein Kompendium schaffen, das helfen soll, zukünftig derartige Pharmazie-Skandale zu verhindern.

Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Bitte melden Sie sich hierfür insbesondere auch gerne telefonisch Montags – Donnerstags von 12 – 17 Uhr unter:

+49 (0)172 / 2905974

Ihr BCG – Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V.

Der BCG ist eine von der Firma Grünenthal GmbH und der Familie Wirtz unabhängige Bundesorganisation für Contergangeschädigte.

Dringlichstes Ziel des BCG ist es, den contergangeschädigten Betroffenen ein selbstbestimmtes und emanzipiertes Leben in Menschsein und Würde zu erhalten und ermöglichen.

Daher setzt sich der BCG mit medienwirksamen Maßnahmen dafür ein, dass die Firma Grünenthal GmbH alle Schäden mit samt ihren Folgewirkungen für die Lebenssituation der Contergangeschädigten ersetzt.

Der BCG leistet zudem individuelle Hilfe zur Selbsthilfe bei allen pädagogischen, psychologischen, medizinischen, alters- sowie pflegebedingten, sozialen und beruflichen Belangen der vertretenen Betroffenen zur Rehabilitation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe an und in der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit.

Der BCG ist Ansprechpartner für die Medien, die Bundesregierung, die dafür zuständigen Ministerien, Verwaltungen und Behörden zu allen Themen rund um den Wirkstoff Thalidomid.

Der BCG nimmt zu allen Themen rund um den Wirkstoff Thalidomid öffentlich Stellung.

Ein weiteres Thema des BCG ist von Hause aus die Korruption in all ihren gesellschaftlichen Facetten, weil der bisherige Ausgang des Conterganskandals nicht ohne das Vorhandensein von Korruption zu erklären ist.

Der BCG betrachtet die Korruption als sozialschädlichste Geißel jeder Gesellschaftsordnung, weil sie die individuelle Freiheit und Unversehrtheit des Einzelnen sowie die demokratischen und sozialstaatlichen Strukturen eines jeden Gemeinwesens zerstört.

Der BCG möchte daher auch zwischen den Sozialverbänden und solchen Organisationen, die sich der Offenlegung und Ächtung der Korruption angenommen haben, eine Schnittstelle bilden, in der ein Zusammenhang aufgezeigt wird zwischen der in einer Wohlstandsgesellschaft eigentlich unnötigen sozialen Bedürftigkeit und der Korruption als deren wirkliche soziale Ursache.

Nach nunmehr 50 Jahren seit der Einbringung von Contergan und anderer thalidomidhaltiger Präparate in den Handel durch das Verursacherunternehmen Firma Grünenthal GmbH der Familie Wirtz in Stolberg bei Aachen;

Nach fast 40 Jahren entwürdigender Auseinandersetzungen um eine gerechte Entschädigung, die nur dazu führten, dass wir die Opfer der Mäurer & Wirtz- und Dalli-Werke-Schwester Grünenthal GmbH von dieser entrechtet wurden;

Nach mehr als 30 Jahren unter dem erdrückenden Joch einer seit ihrer Gründung immer wieder korruptionszerfressenen Bundesorganisation für Contergangeschädigte sowie einer staatlichen Conterganstiftung, deren scheinbar beider einziger Zweck es durch beständige Kumpanei mit den Schädigern seit 1972 war und ist, die von ihr zu vertretenden Geschädigten daran zu hindern, ihre Rechte gegenüber der Firma Grünenthal GmbH erfolgreich durchzusetzen oder für sie im Sinne ihrer darüber hinausgehenden Interessen zu handeln;

Nach Feststellung des sozialen, psychischen und physischen Elends, das dieses unselige und immer wieder indirekt oder offen zur Schau getragene Schandbündnis zwischen der Firma Grünenthal GmbH, der Conterganstiftung und der erwähnten Bundesorganisation bei vielen Opfern hinterlassen hat;

Nach der unausweichlichen Erkenntnis, dass das Kalkül der Eigentümerfamilie Wirtz des Schädigerunternehmens Grünenthal GmbH ganz offensichtlich von Anfang an darauf gerichtet gewesen ist, den Conterganskandal sich durch das natürliche Ableben der immer älter werdenden Opfer von selbst erledigen zu lassen und einige der Opfer bereits verstorben sind;

Nach eingehender Prüfung unseres eigenen Gewissens und nach unserem aufrichtigsten Gerechtigkeitsempfinden, nach allen zu berücksichtigenden Kriterien der Vernunft, allem, was Menschlichkeit ausmacht und aus dem tiefsten Gefühl der Solidarität mit unseren Mitbetroffenen haben wir uns zum BCG Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. gegründet.

Wir möchten mit diesem Zusammenschluß eine bundesweite Interessenvertretung für die Contergangeschädigten schaffen, deren Geschichte und tatsächliches Wirken nicht durch Korruption und Interessenverrat gekennzeichnet ist sondern die frei und unabhängig von jedweder Einflußnahme seitens der Firma Grünenthal GmbH und deren Eigentümern Wirtz alltägliche Selbsthilfearbeit leistet ohne Agonie, Stillstand, Eigensucht, profilneurotischem Auftreten, Inkompetenz und gekünstelter Geschäftigkeit.

Die Gründer sind selbst contergan- bzw. thalidomidgeschädigte Betroffene, deren Angehörige und Freunde. Einige dieser Betroffenen wirkten 25 Jahre in der Föderation Conterganbehinderter und deren Freunde e.V. (Föderation) mit, die über diesen Zeitraum hinweg das einzige kritische Sprachrohr der contergangeschädigten Betroffenen gegenüber der Firma Grünenthal GmbH war.

Andere Betroffene sind lange Jahre in den Vorständen von Landes- und Ortsverbänden der eingangs erwähnten, korruptionszerfressenen Bundesorganisation für Contergangeschädigte und auch in neuerer Zeit im Stiftungsrat der Conterganstiftung tätig gewesen, haben über Jahre hinweg zu den dortigen skandalösen Zuständen Stellung bezogen und deren jeweils amtierenden Vorstands- und/oder Stiftungsratsvertretern bis in die Gegenwart Gelegenheit gegeben, daran etwas zu ändern oder sich davon zu distanzieren. Da ein entsprechender Sinneswandel in den Köpfen der dortigen Verantwortlichen offensichtlich nicht möglich ist und von ihnen alte Pfründe und Seilschaften mit Grünenthal nachhaltig gepflegt werden, muß eine eigene Interessenvertretung auf Bundesebene die notwendige Abhilfe schaffen.

Die Föderation wurde auf ihr verdientes Altenteil verlegt.

Dringlichstes Ziel dieser neuen Interessenvertretung auf Bundesebene kann es nach unserer Auffassung nur sein, den thalidomidgeschädigten Betroffenen ein selbstbestimmtes und emanzipiertes Leben in Menschsein und Würde zu erhalten und ermöglichen.

Auf dem Wege der unabhängigen Selbsthilfe wollen wir unseren Mitgliedern und uns selbst, allen anderen Thalidomidgeschädigten, Opfern anderer Arzneimittelskandale und – wenn erforderlich – allen sich an uns wendenden alten, chronisch kranken und behinderten Menschen und deren Angehörigen unabhängige Information und Beratung bereit stellen und einen Erfahrungsaustausch unter ihnen ermöglichen.

Darüber hinaus möchten wir für die thalidomidgeschädigten Betroffenen, die den Conterganskandal für sich zu einem gerechten Ende führen wollen, eine Anlaufstelle und Zufluchtsstätte sein, in der sie mit ihrem Anspruchsbegehren ernst genommen sowie vertreten und nicht – wie sonst üblich – abgewiesen, diffamiert, ausgegrenzt und zu Delinquenten gemacht werden.

In einer netzwerkartigen Zusammenarbeit mit anderen unabhängigen Behindertenverbänden, Organisationen chronisch kranker und alter Menschen sowie entsprechenden Dachverbänden usw. ist es unser Anliegen, die früher oft spürbare Selbstbezogenheit von Conterganverbandsfunktionären zu durchbrechen und uns für eine schlagkräftige Zusammenarbeit aller Behindertenorganisationen usw. einzusetzen.

Unser Thema ist von Hause aus auch die Korruption in all ihren gesellschaftlichen Facetten, weil der bisherige Ausgang des Conterganskandals nicht ohne das Vorhandensein von Korruption zu erklären ist.

Wir betrachten die Korruption als sozialschädlichste Geißel jeder Gesellschaftsordnung, weil sie die individuelle Freiheit und Unversehrtheit des Einzelnen sowie die demokratischen und sozialstaatlichen Strukturen eines jeden Gemeinwesens zerstört.

Wir möchten zwischen den Sozialverbänden und solchen Organisationen, die sich der Offenlegung und Ächtung der Korruption angenommen haben, eine Schnittstelle bilden, in der ein Zusammenhang aufgezeigt wird zwischen der in einer Wohlstandsgesellschaft eigentlich unnötigen sozialen Bedürftigkeit und der Korruption als deren wirkliche soziale Ursache.

Unser Menschenbild leitet sich her aus der Tradition der Europäischen Aufklärung, der Erklärung der Menschenrechte in der Charta der Vereinten Nationen und aus unserem eigenen Verständnis der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Demnach wird von uns eine freiheitliche, demokratische und transparente Gesellschaft befürwortet, in der Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten und planen können.

Wir fordern unterschiedslos für alle Menschen die sozialen Bedingungen für persönliches, privates Glücksstreben und für gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ein. Dies ist nur möglich in einer dialogfähigen, solidarischen und gegenüber Minderheiten und Außenseitern toleranten Gesellschaft.

I. Individuelle Hilfe zur Selbsthilfe

Der BCG leistet individuelle Hilfe zur Selbsthilfe bei sämtlichen pädagogischen, psychologischen, medizinischen, alters- sowie pflegebedingten, sozialen und beruflichen Belangen der vertretenen Betroffenen zur Rehabilitation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe an und in der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Förderung des Erfahrungsaustausches unter den Betroffenen.

II. Beratung und Informationsbeschaffung

Der BCG berät und begleitet als Selbsthilfeorganisation die Betroffenen bei allen sie betreffenden Fragen des Versorgungs-, Sozialversicherungs-, Pflegeversicherungs-, Arbeits-, Renten-, Behinderten-, Sozialhilfe- und Sozialrechts, der Altersversorgung usw. sowie der medizinischen Versorgung und Ausstattung mit Hilfsmitteln. Der BCG versteht sich als ein Portal, in dem sämtliche für die Betroffenen relevanten Informationen fokussiert und ihnen möglichst auf Abruf zur Verfügung gestellt werden.

III. Herausgabe von vereinseigenen Medien

Die Kontinuität der Bereitstellung aktueller Informationen und der allgemeine Erfahrungsaustausch unter den Betroffenen soll durch die Herausgabe von vereinseigenen und barrierefreien Medien unterstützt werden. Diese Medien sollen auch der Öffentlichkeitsarbeit und der Darstellung der Tätigkeit des BCG dienen. Die Art der jeweiligen Medien wird sich möglichst an dem aktuellen Stand der Technik orientieren.

IV. Selbsthilfenetzwerk

Der BCG fördert die Gründung von selbständigen Verbänden und unselbständigen Untergliederungen auf Landes-, Regional- und Ortsebene zur Sicherstellung eines flächendeckenden Selbsthilfenetzwerks. In diesem Selbsthilfenetzwerk sollen die Betroffenen als Experten in eigener Sache mit ihren Erfahrungen und sogar ihrem diesbezüglich eventuell vorhandenen Fachwissen sich gegenseitig beratend und unterstützend zur Seite stehen. Die Bildung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Selbsthilfenetzwerks wird vom BCG durch Zuschüsse, Maßnahmen und Projekte unterstützt.

V. Selbsthilfezentrum

Der BCG möchte ein Selbsthilfezentrum errichten und unterhalten. Das Selbsthilfezentrum hat die Funktion, als zentrale Behandlungs- und Beratungsschnittstelle sowie Dokumentations- und Fortbildungsstätte die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, die Interessenvertretung und Selbsthilfearbeit zu koordinieren und zu stärken. Selbsthilfenetzwerk und Selbsthilfezentrum sollen auch der Urlaubs- und Freizeitgestaltung, dem persönlichen Erfahrungsaustausch der Betroffenen untereinander sowie der Erholung und Pflege sozialer Kontakte mit Angehörigen und Freunden dienen.

VI. Veranstaltungen, Maßnahmen, Projekte, Zuschüsse

Der BCG veranstaltet und bezuschusst Maßnahmen, Projekte, Kongresse, Seminare, Fortbildungslehrgänge, Workshops, Kurse, Bildungsreisen usw. zu allen für die Betroffenen relevanten Themen und Fragestellungen. Im Mittelpunkt von Veranstaltungen können auch die Urlaubs- und Freizeitgestaltung, der persönliche Erfahrungsaustausch, die Erholung und Pflege sozialer Kontakte stehen. Unsere Veranstaltungen werden von den Teilnahmegebühren her nicht nur für einen ausgewählten Personenkreis zugänglich sein. Auch werden auf unseren Veranstaltungen keine Teilnehmer mit fadenscheinigen Gründen ausgeschlossen, nur weil sie möglicherweise unbequeme Fragen stellen könnten.

VII. Experten-Netzwerk

Der BCG möchte ein flächendeckendes Experten-Netzwerk von Medizinern, Pädagogen, Psychologen, (Ergo-) Therapeuten, Krankengymnasten usw. organisieren, das für die Betroffenen ein auf ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot an Diagnose- und Behandlungsmethoden bereit stellt. Das Experten-Netzwerk soll jederzeit mit Spezialisten anderer Fachrichtungen erweiterbar sein.

VIII. Förderung der Forschung und der Entwicklung neuer Hilfsmittel

Zudem fördert der BCG die Forschung und den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der medizinischen, psychologischen, pädagogischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und die Entwicklung neuer Hilfsmittel, Prothesen usw., um eine zukunftsorientierte und moderne Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

IX. Innovative Projekte

Der BCG initiiert, unterstützt und fördert innovative Projekte, die der Öffentlichkeit und der Politik beispielhaft Möglichkeiten aufzeigen sollen, wie eine Verbesserung der Lebensbedingungen behinderter, alter und chronisch kranker Menschen im Hinblick auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine barrierefreie, behindertengerecht gestaltete Umwelt umgesetzt werden kann. Derart innovative Projekte können sich insbesondere mit der Schaffung von Wohn-, Arbeits-, Reise-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, der pflegerischen Versorgung, der Versorgung im Alter, der Beförderung und Orientierung behinderter Menschen im Verkehr sowie der Entwicklung neuer Hilfsmittel usw. befassen.

X. Vertretung auf Bundes-, Landes- und Ortsebene

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vertreten wir die Interessen und Rechte der Betroffenen gegenüber den jeweiligen Regierungen, Verwaltungen, Behörden und Sozialleistungsträgern in Bund, Ländern und Kommunen. Wir setzen uns dafür ein, dass Regierungen und Parlamente in Bund, Ländern und Kommunen die gesetzlichen und sozialen Bedingungen für eine selbstbestimmbare und würdevolle Lebenswirklichkeit der Betroffenen sowie auch von anderen behinderten und chronisch kranken und alten Menschen weiter entwickeln.

XI. Vertretung und Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden, Dachverbänden etc.

Der BCG möchte sich in einer netzwerkartigen Zusammenarbeit mit anderen unabhängigen Behindertenverbänden, Organisationen chronisch kranker und alter Menschen sowie entsprechenden Dachverbänden usw. für die Herbeiführung und Umsetzung einer gemeinschaftlichen Vertretung der Gesamtinteressen behinderter und chronisch kranker und alter Menschen engagieren. Wir verfolgen dabei den solidarischen Leitgedanken, dass die Ursache oder die Art einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht darüber hinweg täuschen darf, dass es bei allen Unterschieden erhebliche Überschneidungen bei der Art der Problemstellung und den Bedürfnissen gibt, die eine gemeinsame Interessenvertretung und Zusammenarbeit dringend erforderlich macht. Kein Mensch mit einem Hilfeersuchen wird von uns abgewiesen.

XII. Vertretung innerhalb der „Conterganstiftung für behinderte Menschen”

Der BCG möchte sämtliche Interessen und Rechte der Betroffenen innerhalb der „Conterganstiftung für behinderte Menschen” (Conterganrentenstiftung; früher: Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder”) vertreten. Der BCG wird dabei darauf achten, dass der Stiftungszweck zugunsten der Betroffenen und ohne jedwede Einflussnahme der Firma Grünenthal GmbH oder deren Sympathisanten umgesetzt wird.

XIII. Vertretung der Conterganopfer gegenüber der Firma Grünenthal GmbH

Der BCG vertritt sämtliche Interessen und Rechte aller thalidomidgeschädigten Betroffenen gegenüber der Firma Grünenthal GmbH in Stolberg bei Aachen, ihrer Tochter- und Mutterfirmen sowie ihrer in- und ausländischen Vertrags- und Lizenzpartner oder ihrer rechtlichen Nachfolger sowie ihre Gesellschafter, Geschäftsführer und Angestellten. Wir unterstützen als aufrichtige und von dem W illen zur Gerechtigkeit geprägte Menschen unwiderruflich alle thalidomidgeschädigten Betroffenen, die eine gerechte Entschädigung gegenüber der Grünenthal GmbH, etc. durchsetzen wollen. Gegenstand einer gerechten Entschädigung kann nur sein, dass die Firma Grünenthal GmbH etc. alle Schäden mit samt ihren Folgewirkungen für die Lebenssituation der thalidomidgeschädigten Betroffenen ersetzt.

XIV. Vertretung anderer Opfer der Firma Grünenthal GmbH

Wir vertreten und unterstützen – wenn nötig – auch die Verfolgung sämtlicher Interessen und Rechte von Menschen, die aufgrund ihrer Zivilcourage und ihres persönlichen Engagements für die Durchsetzung der Rechte der thalidomidgeschädigten Betroffenen von der Firma Grünenthal GmbH in ihrer Karriere, ihren sonstigen Rechten und ihren Lebensumständen behindert oder geschädigt wurden und werden. Wir setzen uns im Bedarfsfall auch für sämtliche pädagogischen, psychologischen, medizinischen, alterssowie pflegebedingten, sozialen und beruflichen Belangen von solchen Menschen und deren Familienangehörigen ein. Wir beraten, unterstützen und vertreten auch andere Opfer von Produkten und gemeinschädlichen Vorgehensweisen der Firma Grünenthal GmbH, bis diese sich zu einer eigenen Organisation zusammen geschlossen haben.

XV. Vertretung gegenüber infiltrierten Thalidomidgeschädigten-Organisationen

Der BCG vertritt im Bedarfsfall die Interessen und Rechte der Betroffenen gegenüber Thalidomidgeschädigten-Organisationen, deren Interessenvertretung seitens der Firma Grünenthal GmbH korrumpiert und pervertiert wurde oder die auf andere Weise von der Firma Grünenthal GmbH abhängig sind oder von der Firma Grünenthal GmbH begünstigt werden oder wurden oder dergleichen Vorgehensweisen gebilligt oder geduldet haben.

Wir vertreten – wenn nötig – die Interessen und Rechte der Betroffenen auch gegenüber ehemaligen und gegenwärtigen Funktionären und Mitgliedern dieser Organisationen, wenn sie sich von der Firma Grünenthal GmbH korrumpieren ließen oder sich selbst dazu anboten oder auf andere Weise zum Schaden der Betroffenen in Korruptions- und Finanzskandale verwickelt sind oder dergleichen Vorgehensweisen gebilligt oder geduldet haben.

XVI. Dokumentation und historische Darstellung der Hintergründe des Conterganskandals

Der BCG veröffentlicht durch historische Darstellungen und fortlaufende Dokumentationen die tatsächlichen Hintergründe und Vorkommnisse des Conterganskandals. Hierzu sammelt und archiviert er sämtliche Ereignisse, vorhandene Daten und Dokumente. Der BCG berät und unterstützt auch unabhängige Außenstehende bei der Erstellung, Herausgabe und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten, Medien, Dokumentationen usw. zum Thema Contergan. Der BCG tritt jedweder – insbesondere einer seitens der Firma Grünenthal GmbH – initiierten Falschunterrichtung der Öffentlichkeit und der Betroffenen über den Conterganskandal entschlossen entgegen.

XVII. Ansprechpartner zu allen Themen rund um den Wirkstoff Thalidomid

Der BCG ist Ansprechpartner für die Medien, die Bundesregierung, die dafür zuständigen Ministerien, Verwaltungen und Behörden zu allen Themen rund um den Wirkstoff Thalidomid. Der BCG nimmt zu allen Themen rund um den Wirkstoff Thalidomid öffentlich Stellung.

XVIII. Erstberatung und Unterstützung von anderen Opfern pharmazeutischer Produkte

Wir beraten und unterstützen andere Opfer pharmazeutischer Produkte wie unser eigenes Klientel, solange diese sich noch nicht zu einer eigenen Organisation zusammen geschlossen haben. Wir führen eine Erstberatung insbesondere für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und bei der Selbstgründung einer eigenen Selbsthilfeorganisation durch, die unabhängig von dem Schädigerunternehmen die Interessen und Rechte der Opfer vertreten wird. Gegenstand der Beratung sind auch die Gefahren einer Korrumpierung der Interessen und Rechte der Opfer durch das Schädigerunternehmen und die womöglich in dem Schadensfall involvierten gesellschaftlichen Kräfte.

XIX. Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Arzneimittelgesetzgebung und eine Stärkung der gesetzlichen Instrumentarien und Position von Patienten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei der Arzneimittelhaftung.

Der BCG engagiert sich in den Medien, gegenüber der Bundesregierung, den dafür zuständigen Bundesministerien, Verwaltungen und Behörden für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Arzneimittelgesetzgebung und eine Stärkung der gesetzlichen Instrumentarien und Position von Patienten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei der Arzneimittelhaftung.

XX. Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Der BCG setzt sich mit Nachdruck und mit allen ihm zur Verfügung stehenden Kräften für eine Offenlegung und Ächtung von Wirtschaftskriminalität und Korruption im Gesundheitswesen sowie der darin verwickelten gesellschaftlichen Kräfte ein.

XXI. Zusammenarbeit mit Organisationen entsprechender Zielsetzungen

Wir arbeiten mit unabhängigen Organisationen von Opfern pharmazeutischer Produkte, Patienten- und Verbraucherschutzverbänden oder Organisationen, deren Zielsetzung die Bekämpfung der Korruption und Wirtschaftskriminalität ist, sowie Stiftungen und anderen Organisationen und Einrichtungen usw., die entsprechende Ziele verfolgen, eng und fruchtbar zusammen. Wir engagieren uns dabei auch für die Herbeiführung und Umsetzung einer gemeinschaftlichen Vertretung der Gesamtinteressen dieser Organisationen.

XXII. Öffentlichkeitsarbeit

Der BCG vertritt alle hier aufgeführten Ziele jederzeit in der Öffentlichkeit. Wir möchten auf diese Weise alle Mitbürger dazu einladen und davon überzeugen, dass Selbstachtung und Eigenwert eines jeden Menschen nicht in vordergründig wahrnehmbaren Befindlichkeiten sondern in Zivilcourage, Solidarität und Menschlichkeit zu finden sind.